Der Ablauf einer Ernährungstherapie (ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 SGB V) sowie einer Ernährungsprävention (präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V) in unserer Praxis
gestaltet sich für Sie folgendermaßen:
Sie vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch, bei dem wir Ihr Anliegen und den Verlauf der Beratung besprechen. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns
entscheiden, erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Viele Krankenkassen bezuschussen eine Ernährungstherapie oder die Ernährungsprävention. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach
Zuschüssen oder Bonusprogrammen.
Beide Beratungsleistungen, die Ernährungstherapie ebenso wie die Ernährungsprävention, beginnen immer mit einem ausführlichen Anamnesegespräch. Hierbei betrachten wir eingehend vorhandene
medizinische Befunde, vorliegende Laborwerte sowie Ihren Tagesablauf, Lebensmittelvorlieben und Ihre familiäre und berufliche Situation. Anhand dieser Vorgaben erarbeiten wir gemeinsam das
Beratungsziel. Danach stellen wir für Sie ein auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Konzept zusammen.
Die nun folgenden einzelnen Beratungseinheiten werden individuell abgestimmt und richten sich inhaltlich nach Ihrer Diagnose bzw. Ihrem Bedürfnis und dem sich daraus ergebenden
Beratungsbedarf.
Der Ablauf einer individuellen Beratung umfasst folgende Schritte:
Die Kosten für die therapeutische (§43 SGB V) und präventive (§ 20 SGB V) Beratung in unserer Ernährungspraxis bezuschussen die Krankenkassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder rufen Sie uns gerne direkt an.
Praxis für Ernährungsberatung || Dipl. oec. troph. Silke Vaupel || Haingasse 13-15 || 61348 Bad Homburg